Alles begann mit einer Kinderzeichnung
Meine Tochter Frida malt und gestaltet schon seit sie klein ist leidenschaftlich gerne. Als sie damals zwei oder drei Jahre alt war, entstand unter anderem eine ziemlich charmante Elefantenzeichnung, die wir so gut fanden, dass wir daraus im Rahmen eines kleinen Agenturprojekts ein T-Shirt gemacht haben. Im damaligen Agentur-Webshop unter shop.48design.com gab es dafür eine Kategorie wie „Agentur-Kinder“ beziehungsweise „Kreative Kinder“, in der Motive aus unserem familiären Umfeld zu sehen waren.
Das Motiv wurde als „Frida Elefant“ bezeichnet – nicht, weil der Elefant Frida hieß, sondern weil Frida ihn gemalt hatte. Mit der mexikanischen Künstlerin Frida Kahlo hatte das Ganze nichts zu tun: kein Porträt, kein Zitat, keine ihrer Zeichnungen, keine Anspielung auf ihre Kunst und auch keine bewusste Bezugnahme auf ihre Person. Es ging schlicht um eine Kinderzeichnung unserer Tochter.
Auch das wirtschaftliche Ausmaß dieses geradezu gigantischen Merchandising-Imperiums hielt sich in überschaubaren Grenzen: Das T-Shirt wurde genau ein einziges Mal bestellt, und zwar von meiner Frau – als Testbestellung, um den neuen Shop, den On-Demand-Printservice und den Bestellprozess zu prüfen. Das funktionierte immerhin.
Dann kam die Abmahnung
Am 14. März 2022 landete eine markenrechtliche Abmahnung bei uns. Die Frida Kahlo Corporation verfügt unter anderem über Markenrechte an dem Wort „FRIDA“, auch für Bekleidung, und die Gegenseite vertritt seitdem die Auffassung, dass wir den Namen „Frida“ in unserem Shop markenmäßig verwendet hätten.
Wir sehen das bis heute anders. Unser Standpunkt ist im Grunde ziemlich einfach: „Frida“ bezeichnete aus unserer Sicht die Urheberin der Zeichnung – meine Tochter – und keine Marke. Genau darauf hat unser Anwalt bereits 2022 hingewiesen, denn der Name stand im Zusammenhang mit einer Kategorie für Kinderzeichnungen und war für uns eindeutig als Zuordnung zur Zeichnerin gemeint.
Trotzdem wurde vorsorglich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Das bedeutet eben nicht: „Ja, wir haben eine Marke verletzt.“ Es war vielmehr eine pragmatische Entscheidung, um zunächst zu vermeiden, dass zusätzlich noch ein kostspieliges Unterlassungsverfahren auf uns zukommt.
Wie aus einem T-Shirt plötzlich ein Gegenstandswert von 250.000 Euro wurde
Eine Zahl sorgt seit Beginn des Verfahrens regelmäßig für hochgezogene Augenbrauen: 250.000 Euro. Das war der in der ursprünglichen Abmahnung angesetzte Gegenstandswert.
Bevor jetzt jemand glaubt, wir hätten eine Viertelmillion Euro zahlen sollen: nein. Der Gegenstandswert ist vereinfacht gesagt eine juristische Rechengröße, anhand derer unter anderem gesetzliche Anwaltsgebühren bestimmt werden. Auf dieser Grundlage verlangte die Gegenseite zunächst mehrere Tausend Euro Abmahnkosten; heute wird weiterhin um knapp 2.900 Euro gestritten.
Und genau da beginnt einer der wirklich absurden Aspekte dieser Geschichte.
Über 8.000 Euro Anwaltskosten für einen Streit um knapp 2.900 Euro
Unsere eigenen Anwaltskosten haben inzwischen die Marke von 8.000 Euro überschritten, während das Verfahren weiterläuft. Nein, das bedroht nicht die Existenz von 48DESIGN. Wir entwickeln weiterhin Websites, Shops und Software, betreuen unsere Kunden und nehmen selbstverständlich neue Projekte an.
Trotzdem ist es wirtschaftlich ausgesprochen ärgerlich, wenn eine kleine GmbH mehr als 8.000 Euro für ihre Rechtsverteidigung ausgibt, während der eigentliche Zahlungsstreit weniger als 3.000 Euro betrifft. Das wirklich Verrückte daran ist: Einfach zu bezahlen wäre längst billiger gewesen.
Und genau dieser Gedanke beschäftigt mich inzwischen fast mehr als die ursprüngliche Abmahnung. Denn was bedeutet das im Umkehrschluss? Sollte man eine Forderung, die man für unberechtigt hält, einfach akzeptieren, sobald die Verteidigung mehr kostet? Dann entscheidet am Ende nicht mehr nur die Rechtslage, sondern auch die Frage, wer es sich leisten kann, seine Position überhaupt überprüfen zu lassen.
Erste Klage: zurückgenommen
2024 wurde erstmals auf Erstattung der Abmahnkosten geklagt. Diese erste Klage endete allerdings nicht mit einem Urteil, sondern wurde von der Klägerseite in der mündlichen Verhandlung vollständig zurückgenommen.
Damit war die Sache leider nicht erledigt. Kurz darauf wurde dieselbe Forderung erneut verfolgt – zunächst über einen Mahnbescheid und anschließend in einem neuen Gerichtsverfahren. Heute läuft das Verfahren vor dem Landgericht Mannheim weiter.
„Es geht hier schlicht und einfach nicht um ein Kleid.“
Im Laufe der vergangenen Jahre wurde die Angelegenheit teilweise so kurios, dass ich selbst gelegentlich noch einmal prüfen musste, ob ich gerade wirklich unsere Akte vor mir habe. In unserem Verfahren tauchten wiederholt Angaben und Unterlagen auf, die offenbar zu anderen FRIDA-Verfahren gehörten.
Unter unserer Gerichtsaktennummer fanden sich zum Beispiel Bezeichnungen aus einem Verfahren gegen ein anderes Bekleidungsgeschäft. Und selbst 2026 argumentierte die Gegenseite in einem Schriftsatz plötzlich mit einem „Kleid FRIDA“. Unser Anwalt antwortete darauf erfreulich unmissverständlich: „Es geht hier schlicht und einfach nicht um ein Kleid.“
Kann man so stehen lassen.
Unser Fall betrifft eine Kinderzeichnung auf einem T-Shirt. Dass es weitere ähnlich gelagerte FRIDA-Fälle gibt, ist öffentlich dokumentiert; wer nach „Frida Kahlo Abmahnung“ sucht, findet seit Jahren Berichte verschiedener Rechtsanwaltskanzleien. Wie viele Fälle es insgesamt gibt, wissen wir allerdings nicht, weshalb ich hier bewusst keine Zahlen erfinde und auch nicht vorschnell von einer „Massenabmahnung“ spreche.
Dass andere FRIDA-Verfahren mehrfach in unserem eigenen Verfahren auftauchten, ist allerdings keine Vermutung, sondern Teil unserer Akten.
Und wer darf die knapp 2.900 Euro jetzt eigentlich verlangen?
Inzwischen beschäftigt sich das Gericht sogar mit einer Frage, die mit dem Elefanten selbst überhaupt nichts mehr zu tun hat. Die heutige Klägerin ist nämlich nicht unmittelbar die Frida Kahlo Corporation, sondern die IHR ANWALT 24 Rechtsanwalt-AG, die als ZIERHUT IP auftritt.
Sie beruft sich darauf, dass ihr die Forderung auf Erstattung der Abmahnkosten von der Frida Kahlo Corporation übertragen worden sei. Unsere Seite bestreitet unter anderem, dass die dafür herangezogenen Mandatsbedingungen beziehungsweise AGB wirksam Bestandteil des damaligen Mandats geworden sind.
Eigentlich sollte inzwischen bereits eine Entscheidung gefallen sein. Stattdessen wurde die mündliche Verhandlung wieder geöffnet. Nun soll ein Zeuge aus dem Umfeld der Klägerseite dazu gehört werden, wie dieses Mandatsverhältnis zustande gekommen sein soll. Unser Anwalt hält dessen Benennung für verspätet und hatte beantragt, den Zeugen nicht mehr zuzulassen; das Gericht sieht das anders.
Also geht es weiter – nach mehr als vier Jahren, wegen eines T-Shirts, das einmal verkauft wurde, und zwar an meine Frau. Ich könnte mir tatsächlich bessere Hobbys vorstellen.
Darf ein ganz normaler Vorname so weit geschützt werden?
Neben unserem konkreten Fall gibt es für mich inzwischen auch eine grundsätzlichere Frage. Ich finde es persönlich schwer nachvollziehbar, dass ein normaler und häufig verwendeter Vorname wie Frida als Wortmarke für Bekleidung einen derart weitreichenden Schutz entfalten kann.
Dass ein vollständiger Name wie Frida Kahlo, ein bestimmtes Logo oder ein klarer Bezug zur Künstlerin geschützt werden kann, kann ich wesentlich leichter nachvollziehen. Beim bloßen Vornamen wird es für mich schwieriger.
Natürlich weiß ich, dass die Marke eingetragen ist und Personennamen grundsätzlich Marken sein können. Aber selbst eine wirksam eingetragene Marke bedeutet nicht automatisch, dass jede Verwendung desselben Wortes auch eine Markenverletzung darstellt. Genau deshalb ist für unseren konkreten Fall entscheidend, wie der Name tatsächlich verwendet wurde.
Und ich bleibe dabei: Wenn meine Tochter Frida eine Zeichnung anfertigt und ihr Name bei dieser Zeichnung steht, halte ich es für äußerst fragwürdig, daraus automatisch eine markenmäßige Nutzung von „FRIDA“ abzuleiten.
Die kleine Ironie rund um Frida Kahlo
Die ganze Geschichte bekommt noch eine zusätzliche Ebene, wenn man sich anschaut, was inzwischen rund um Frida Kahlo entstanden ist. Ihr Name und ihr Bild finden sich auf unzähligen Konsumprodukten – T-Shirts, Taschen, Tassen, Handyhüllen, Parfüm und vielem mehr.
Schon vor Jahren wurde diese massive Kommerzialisierung auch journalistisch kritisch diskutiert. Ich finde die Ironie jedenfalls schwer zu übersehen: Eine Künstlerin, die heute für Individualität, Selbstbestimmung und das Brechen gesellschaftlicher Konventionen steht, ist gleichzeitig zu einer weltweit vermarkteten Marke geworden.
Und wir diskutieren vor einem deutschen Landgericht darüber, ob meine Tochter ihren eigenen Vornamen im Zusammenhang mit ihrer eigenen Kinderzeichnung verwenden durfte. Das kann man sich kaum ausdenken.
Warum wir bisher auf 48design.de nichts dazu geschrieben haben
Der Rechtsstreit begleitet uns seit 2022, auf unserer Unternehmenswebsite haben wir ihn trotzdem bisher mit keinem Wort erwähnt – ganz bewusst. 48DESIGN ist eine Agentur für Neue Medien. Wir konzipieren und entwickeln Websites, Webshops, individuelle Software und digitale Produkte. Das hier ist kein Rechtsblog, und wir möchten uns auch nicht über einen Rechtsstreit definieren.
Der heutige Artikel in der BNN war für mich aber der Punkt, an dem ich gesagt habe: Jetzt können wir die Geschichte auch selbst einmal erzählen.
Aus unserer Sicht, ohne künstliches Drama und ohne so zu tun, als würde morgen die Agentur schließen. Aber eben auch ohne den Eindruck zu erwecken, ein mehr als vier Jahre dauernder Rechtsstreit mit inzwischen über 8.000 Euro eigenen Anwaltskosten sei irgendeine belanglose Randnotiz.
Die BNN berichtet über unseren Fall
Am 30. Oktober 2026 haben die Badischen Neuesten Nachrichten den Fall ausführlich aufgegriffen. Darüber freue ich mich tatsächlich sehr – nicht, weil ich unbedingt einmal mit einer Kinderzeichnung in der Zeitung landen wollte, sondern weil unser Fall aus meiner Sicht Fragen berührt, die über dieses eine T-Shirt hinausgehen.
Wie weit darf eine Marke an einem Vornamen reichen? Wann wird eine normale Namensverwendung zur Markenbenutzung? Und vor allem: Wie teuer darf es werden, eine solche Frage überhaupt gerichtlich klären zu lassen?
Warum es eine GoFundMe-Kampagne gibt
Weil sich die Kosten inzwischen deutlich von der ursprünglichen Forderung entfernt haben, habe ich eine GoFundMe-Kampagne gestartet. Nicht, weil 48DESIGN vor dem Aus steht – hey, wir haben schließlich auch die Corona-Krise überstanden! –, sondern weil ich damit einen Teil der inzwischen entstandenen und noch kommenden Rechts- und Verfahrenskosten auffangen möchte.
Vor allem möchte ich vermeiden, dass die Entscheidung über mögliche weitere rechtliche Schritte irgendwann ausschließlich davon abhängt, wie viele zusätzliche Anwaltsstunden wir uns leisten möchten.
Wer den Fall unterstützen möchte, findet die Kampagne unter:
gofundme.com/f/ein-kindertshirt-fast-8000-anwaltskosten
Und wer nicht spenden möchte: Teilen hilft genauso.
Sollten am Ende mehr Spenden zusammenkommen als für den Rechtsstreit benötigt werden, geht der Überschuss an ARTHELPS gGmbH – eine Initiative von Kreativen, die Kindern in schwierigen Lebenssituationen durch Kunst und kreative Projekte eine Stimme gibt. Das passt für mich ziemlich gut zu einer Geschichte, die mit der Zeichnung eines Kindes angefangen hat.
Und jetzt?
Jetzt warten wir auf den nächsten Termin und darauf, was der Zeuge erzählen wird. Vielleicht gibt es irgendwann tatsächlich ein Urteil zu der Frage, wegen der dieser ganze Spaß einmal angefangen hat.
Bis dahin machen wir das, was wir eigentlich deutlich lieber tun: Websites, Webshops, Software und Design.
Wer sich lieber mit uns über ein digitales Projekt als über Markenrecht unterhalten möchte, findet unseren ganz normalen Agenturalltag hier auf 48design.com.
Den Agentur-Shop gibt es ebenfalls noch unter shop.48design.com.
Nur „Frida Elefant“ wird man dort aktuell eher nicht finden.
Man lernt ja dazu. 😉